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Befähigter zur Benutzung von PSA

Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung nach DGUV 112-198/199

Vorschriften
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Vorschrift 38
  • BGV-D 36
  • DGUV Regen 112-198/199
Theorie
  • Der Fall
    • Kräfte bei einem Sturz
    • Falldämpfer / Auffanggurt
  • Anschlagpunkte
    • Anforderungen
    • Ausführungen
    • Auswahl
    • Anwendung
  • Schutzausrüstung gegen Absturz
    • Steigen
    • Halten
    • Sichern / Auffangen
    • Retten
  • Revision, Lagerung
    • Benutzerprüfung
    • Dokumentation
    • Lagerung und Reinigung der Schutzausrüstung
Praxis
  • Anlegen und Einstellen des Auffanggurtes
  • Benutzerprüfung vor der täglichen Arbeit
  • Hängeprobe im Auffanggurt
Dauer
  • 4 Stunden
Teilnehmer
  • Maximal 8 Personen
Voraussetzungen
  • Körperliche & geistige Eignung
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschluss
  • Zertifikat Befähigter zur Benutzung von PSA
Erforderliche Ausrüstung
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Geschlossene Gruppen
  • ab 6 Personen möglich, bitte sprechen Sie uns an.

Für weitere Informationen und die Terminabstimmung freuen wir uns auf Ihren Anruf