Gefährdungsbeurteilungen für das Befahren von Behältern und das Freimessen enger Räume
Klarheit schaffen, bevor es gefährlich wird.
Wenn ein Mitarbeiter einen Tank betritt oder eine geschlossene Leitung freimisst, müssen vorab einige Fragen geklärt werden: Was genau erwartet ihn dort drin? Fehlt Sauerstoff? Haben sich Gase angesammelt? Reicht die Belüftung aus? Das zu klären ist die Grundlage jeder sicheren Arbeit in Behältern und engen Räumen.
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, diese Gefahren in Form einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Für das Befahren von Behältern und das Freimessen enger Räume konkretisiert die DGUV Regel 113-004 diese Pflicht zusätzlich.
Was eine Gefährdungsbeurteilung für Behälter und enge Räume leisten muss
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Bewertung aller Gefahren, die bei einer bestimmten Tätigkeit auftreten können, und die Festlegung konkreter Schutzmaßnahmen. Für das Arbeiten in Behältern und engen Räumen bedeutet das im Kern: Welche atmosphärischen Gefahren bestehen, wie sieht der sichere Zugang aus und welche organisatorischen Maßnahmen müssen vor Arbeitsbeginn stehen?
Freimessen als Teil der Gefährdungsbeurteilung
Bei vielen Behältern und engen Räumen lässt sich eine Gefahr erst durch Messung wirklich ausschließen. Sauerstoffmangel, toxische Gase oder explosionsfähige Atmosphären sind mit bloßen Sinnen oft nicht erkennbar. Deshalb ist das Freimessen durch eine fachkundige Person nach DGUV Regel 113-004 und Grundsatz 313-002 fester Bestandteil vieler Gefährdungsbeurteilungen, bevor überhaupt jemand einsteigt.
Diese Punkte deckt unsere Gefährdungsbeurteilung ab
Atmosphärische Gefahren
Sauerstoffmangel, toxische und explosive Gase, notwendige Messverfahren und Messintervalle
Zugang und Bewegungsraum
Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Geometrie des Behälters, notwendige Hilfsmittel
Organisatorische Maßnahmen
Arbeitserlaubnisscheine, Zuständigkeiten, Kommunikation während der Arbeit
Zwei Dokumente, eine Vorbereitung
Eine Gefährdungsbeurteilung, welche die Rettung im Ernstfall außer Acht lässt, ist unvollständig. Deshalb erstellen wir zur Gefährdungsbeurteilung meist direkt das passende Rettungskonzept mit. Beide Dokumente entstehen im selben Arbeitsschritt, mit derselben Kenntnis Ihrer Anlage. Die Unterlagen passen optimal zusammen.
Praxis statt Theorie: unser Trainingszentrum als Grundlage
Eine Gefährdungsbeurteilung vom Schreibtisch aus, ohne die Realität eines Behälters zu kennen, bleibt Theorie. Im SICHERWERK arbeiten wir täglich an echten Nachbildungen von Silos, Schächten, Kanälen und Druckbehältern, wie sie in der Industrie tatsächlich vorkommen. Unser Team bringt jahrelange praktische Erfahrung aus genau diesen Einsatzszenarien mit und weiß deshalb, welche Gefahren in der Praxis wirklich relevant sind.

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Ja, § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber unabhängig von der Unternehmensgröße zur Gefährdungsbeurteilung. Für Behälter, Silos und enge Räume konkretisiert die DGUV Regel 113-004 diese Pflicht zusätzlich.
Jeder Behälter benötigt eine eigene, betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung, da sich Geometrie, Vorprodukte und Gefahrstoffe von Anlage zu Anlage unterscheiden. Eine allgemeine, nicht anlagenbezogene Beurteilung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Freimessen muss vor jedem einzelnen Einstieg erfolgen. Gaskonzentrationen können sich innerhalb kurzer Zeit ändern, auch wenn der Behälter zuvor als sicher gemessen wurde.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die grundsätzliche, dokumentierte Analyse aller Gefahren einer Tätigkeit. Das Freimessen ist die konkrete Messung unmittelbar vor dem Einstieg, welche prüft, ob die in der Gefährdungsbeurteilung angenommenen Bedingungen tatsächlich vorliegen.
Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung bleibt immer der Arbeitgeber. Die Erstellung kann an eine fachkundige Person delegiert werden. Für die praktische Umsetzung, insbesondere das Freimessen, ist zusätzlich eine Ausbildung zur fachkundigen Person nach DGUV Regel 113-004 erforderlich.
Sie benötigen eine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung für das Befahren von Behältern oder das Freimessen enger Räume?
Wir unterstützen Sie dabei: praxisnah und mit echter Erfahrung aus dem eigenen Trainingszentrum.
