Sicher Arbeiten in eng umschlossenen Räumen: Spezialkurs Kombi PSA und Befahren von Behältern
- Betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilungen und die daraus resultierenden Arbeitserlaubnisscheine
- DGUV Vorschrift 1 – Prävention
- DGUV Regel 113-004
- DGUV Regel 112.190
- DGUV Regel 112-198
- DGUV Regel 112-199
- DGUV Grundsatz 313-202 (Gerätespezifische Unterweisung)
- Mobile Anschlageinrichtungen
- Anforderungen
- Ausführungen
- Auswahl
- Anwendung
- Einsteigen / Einfahren
- Schutzausrüstung gegen Absturz
- Auffanggurt
- Höhrensicherungsgeräte
- Hubeinrichtungen
- Personenaufnahmemittel
- Revision, Lagerung
- Benutzerprüfung
- Dokumentation
- Lagerung und Reinigung der Schutzausrüstung
- Anlegen und Einstellen des Auffanggurtes
- Benutzerprüfung „vor der täglichen Arbeit“
- Hängeprobe im Auffanggurt
- Zugangsverfahren „Einsteigen / Einfahren“
- Handhabung der mobilen Einsteigsysteme
- Rettungsübungen (lt. Betriebsspezifischem Rettungskonzept) DGUV Regel 112-199
- 1 Tag = ca. 8 Stunden
- Mitarbeiter, die in Behältern oder anderen eng umschlossenen Räumen zum Einsatz kommen
- Einsteiger
- Sicherungsposten
- Führungs-/ und Meisterebene
- Aufsichtsposten
- Personen die unter Umständen an einer Rettungskette beteiligt sein werden
- Keine Vorkenntnisse erforderlich
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Maximal 10 Personen
- Zertifikat Befähigte Person: Beobachter / Einsteiger / Sicherungsposten
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe mind. S1
- Schutzhelm
Für weitere Informationen und die Terminabstimmung freuen wir uns auf Ihren Anruf!
Offenes Seminar Befahren von Behältern
31. August 2026
SICHERWERK Düren
Weitere Termine:
22. September 2026
16. Oktober 2026
24. November 2026
15. Dezember 2026
(Preis und Inhouse-Schulungen auf Anfrage)
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FAQ – Häufige Fragen
Das Befahren von Behältern bezeichnet ein sicheres und regelkonformes Einsteigen in enge Räume auf Basis einer vorab erstellten Gefährdungsbeurteilung. Grundlage ist ein darauf abgestimmtes Rettungskonzept nach DGUV Regel 113-004.
Geschult sein müssen alle am Befahren beteiligten Personen, deren konkrete Rollen sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dem Arbeitserlaubnisschein und dem Rettungskonzept ergeben. Dazu zählen unter anderem Vorgesetzte, Sicherungsposten und Einsteiger sowie alle weiteren Personen, die an der Rettungskette beteiligt sind. Die gesamte Rettungskette muss zudem regelmäßig trainiert sein.
Zur PSA gegen Absturz beim Befahren von Behältern zählen üblicherweise Auffanggurt, Höhensicherungsgerät und mobile Anschlageinrichtungen. Welche Ausrüstung im Einzelfall konkret erforderlich ist, legen die betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung und das Rettungskonzept fest.
