Befähigter zur Benutzung von PSA

Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung nach DGUV 112-198/199

  • Vorschriften
    • DGUV Vorschrift 1
    • DGUV Vorschrift 38
    • BGV-D 36
    • DGUV Regel 112-198
  • Theorie
    • Der Fall
      • Kräfte bei einem Sturz
      • Falldämpfer / Auffanggurt
    • Anschlagpunkte
      • Anforderungen
      • Ausführungen
      • Auswahl
      • Anwendung
    • Schutzausrüstung gegen Absturz
      • Steigen
      • Halten
      • Sichern / Auffangen
      • Retten
    • Revision, Lagerung
      • Benutzerprüfung
      • Dokumentation
      • Lagerung und Reinigung der Schutzausrüstung
  • Praxis
    • Anlegen und Einstellen des Auffanggurtes
    • Benutzerprüfung vor der täglichen Arbeit
    • Hängeprobe im Auffanggurt
  • Dauer
    • 4 Stunden
  • Teilnehmerzahl
    • Maximal 8 Personen
  • Voraussetzungen
    • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
  • Abschluss
    • Zertifikat Befähigter zur Benutzung von PSA
  • Erforderliche Ausrüstung
    • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Geschlossene Gruppen
    • ab 6 Personen möglich, bitte sprechen Sie uns an.

Für weitere Informationen und die Terminabstimmung freuen wir uns auf Ihren Anruf!