Voraussetzungen für den Zugang zu engen Räumen („Confined Space“)

Wenn Arbeiten in engen Räumen ("Confined Space") durchgeführt werden müssen, ist die Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten eine besonders große Herausforderung. Schon vor dem Betreten dieser engen Räume muss das Risiko durch Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen minimiert werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass im Falle eines Unfalls schnelle Hilfe erfolgen kann.

Vor dem Betreten von engen Räumen muss sichergestellt sein, dass die Beschäftigten über die für den jeweiligen Einsatz benötigte Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und die passenden Rettungsvorrichtungen verfügen, dass sie im Umgang mit der PSAgA geschult sind und die Materialien geprüft sind. Neben dem oder den Beschäftigten, die innerhalb der engen Räume arbeiten, ist außerhalb des engen Raumes immer ein Sicherungsposten zu positionieren. Dieser sichert den Kontakt zur Außenwelt. Besteht Gefahr, muss er sofort für Hilfe sorgen und die Rettungskette in Gang bringen.

Im Befahrerlaubnisschein sollte festgehalten sein, durch welches Zugangsverfahren der enge Raum befahren wird. Zumeist werden Leitern genutzt. Aber in nicht wenigen Fällen ist der Zugang nur mit seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren möglich.

Bevor ein Beschäftigter einen engen Raum betritt, muss die Luft dort zunächst mit einem Gasmessgerät „freigemessen“ werden. Dies bedeutet, es wird überprüft, wie hoch die Giftstoffkonzentration in der Luft ist und ob ausreichend Sauerstoff vorhanden ist.

Das Ergebnis dieser Freimessung wird dann im Befahrerlaubnisschein notiert. Der Freimesser muss auf Basis der festgestellten Werte entscheiden, ob der enge Raum betreten werden kann. Wenn die Werte kritisch sind, muss geprüft werden, ob die Luft durch lüftungstechnische Maßnahmen so weit verbessert werden, dass der enge Raum zu befahren ist. Ist dies nicht der Fall, müssen alternative Maßnahmen wie das Tragen von Schutzausrüstung mit Atemschutz und autonomer Sauerstoffversorgung betreten in Betracht gezogen werden.

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