Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA): Wofür wird sie eingesetzt, was ist zu beachten?

Arbeiten in Höhen und Tiefen ist gefährlich. Wenn das Absturzrisiko nicht durch Maßnahmen wie Geländer, Mauern oder Ähnliches abgesichert werden kann, ist die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) daher unerlässlich. Welche PSAgA gibt es und welche sollte wann verwendet werden?

Sobald sich eine Person einer Absturzkante auf weniger als zwei Meter nähert und keine technischen Maßnahmen getroffen wurden, um einen Absturz zu verhindern (z. B. Geländer), ist PSAgA zu benutzen. Von einer Absturzkante mit Absturzgefährdung spricht man ab einer Höhe von einem Meter oder wenn man sich an Medien bewegt, in denen man ertrinken bzw. versinken kann.

Die DGUV-Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ zählt eine ganze Reihe genormter Ausrüstungsgegenstände auf. Grundsätzlich unterscheidet man Auffang-, Rückhalte- und Arbeitsplatzpositionierungssysteme.

Rückhaltesysteme sollen den Absturz selbst verhindern. Auffangsysteme dagegen verhindern nicht unbedingt den freien Fall. Wie der Name aber schon sagt, sollen sie diesen aber auffangen, die Fallstrecke begrenzen und den Fangstoß auf max. 6 kN reduzieren. Nach dem Auffangen muss die abgestürzte Person in einer hängenden Position gehalten werden, in der sie auf Hilfe warten kann.

Arbeitsplatzpositionierungssysteme wiederum sorgen dafür, dass sich Beschäftigte so anschlagen und sichern können, dass beide Hände für die Arbeit frei sind.

Regelmäßige Prüfungen erforderlich

Egal welche PSAgA verwendet wird: Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands und der fehlerfreien Funktion müssen alle Komponenten regelmäßig überprüft werden. Neben Kontrollen durch die Anwender selbst werden Prüfungen durch sachkundige Personen gefordert. Der zeitliche Abstand zwischen diesen Prüfungen richtet sich nach betrieblichen Verhältnissen. Sie muss jedoch spätestens nach 12 Monaten durchgeführt werden.

Außerdem gibt es eine maximale Verwendungsdauer, die in den Bedienungsanleitungen der Hersteller festgelegt ist. Wenn die PSAgA eine sicherheitsrelevante Beschädigung aufweist, darf sie nicht mehr genutzt werden.

Unterweisung zum Umgang mit PSA gegen Absturz

Personen, die PSAgA verwenden, müssen in der richtigen Verwendung unterwiesen werden. Die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 legen eine Erstunterweisung und danach fortlaufend mindestens einmal jährlich weitere Unterweisungen fest. Diese Unterweisungen dürfen nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden. Sie müssen körperlich, geistig und charakterlich für diese Tätigkeit geeignet sein. Außerdem müssen sie umfassende Kenntnisse über die benutzte Ausrüstung und zu Vorschriften und Regelwerk sowie zur Gefährdungsbeurteilung haben und darüber hinaus mindestens 15 Tage im Jahr praktische Tätigkeit mit PSAgA nachweisen.

Eine solche Unterweisung muss sowohl einen den theoretischen Part, aber auch anderen praktische Übungen beinhalten. Vermittelt wird die Benutzung der PSA, die richtige Verwendung, das richtige Anschlagen und die Längeneinstellung.

Zurück