Freimessen Voraussetzung für den Einstieg in enge Räume („Confined Space“)

Der Einstieg in enge Räume („Confined Space“) birgt viele Gefahren. Neben der richtigen Ausstattung mit PSAgA und der Sicherstellung einer Rettungskette ist besonders das Freimessen ein wichtiger Bestandteil eines Sicherheitskonzept.

Wenn in engen Räumen das Auftreten gefährlicher Stoffe nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ist vor Beginn der Arbeiten immer zu prüfen, ob die Atmosphäre ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht. Die Überprüfung der Raumluft auf Giftstoffkonzentration und dem Vorhandensein von ausreichend Sauerstoff nennt man „Freimessen“.

Aber selbst wenn eine erstmalige Überprüfung ergibt, dass ein Einstieg gefahrlos möglich ist, können häufig während der Arbeiten trotzdem gefährliche Stoffkonzentrationen auftreten. Wenn dies nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, sind kontinuierliche Messverfahren mittels direktanzeigender Gasmessgeräte durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass gegenüber Begleitstoffen keine Querempfindlichkeiten bestehen, die dazu führen, dass der Messwert zu niedrig angezeigt wird.

Da das korrekte Freimessen im Extremfall über Leben und Tod entscheiden kann, darf der Unternehmer mit dem Freimessen nur Personen beauftragen, die entsprechend geschult sind und über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Außerdem müssen Gasmessgeräte regelmäßig kontrolliert und ggf. kalibriert werden. Dabei sind die Prüfgase als Eichsubstanz passend zu wählen bzw. die Werte eines tatsächlich gemessenen Stoffes sind in Abhängigkeit der Eichsubstanz anzupassen. Hier sind insbesondere die Informationen der Hersteller der Messgeräte zu beachten.

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