Arbeiten in engen Räumen: Das Arbeits- und Sicherheitskonzept muss stimmen

Sie arbeiten in Tanks, Silos, Rohrleitungen, Kesseln oder Schächten? Gerade in diesen eng umschlossenen Räumen lauern zahllose Gefahren für die dort arbeitenden Beschäftigten. Sowohl der Zutritt als auch das Arbeiten selbst ist mit hohen Risiken verbunden. Diese können – und sollten - durch ein umfassendes Arbeits- und Sicherheitskonzept minimiert oder eliminiert werden. Aber auch die fehlende oder mangelnde Schulung der Mitarbeiter führt zu hohen Unfallzahlen bei der Ausführung der Arbeiten.

Zur Durchführung von Instandhaltungs-, Reinigungs-, Störungsbeseitigungs- und Änderungsarbeiten müssen Beschäftigte häufig sogenannte „enge Räume“ betreten und darin arbeiten. Als enge Räume oder "Confined Space" bezeichnet man allseits, überwiegend oder teilweise von festen Wänden umgebene Arbeitsbereiche, in denen aufgrund ihrer räumlichen Enge oder der in ihnen befindlichen Stoffe, Zubereitungen, Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen für die Arbeitnehmer bestehen. Neben den erhöhten Unfallgefahren können die schweren Arbeitsbedingungen auch zu gesundheitlichen Belastungen und sich daraus ergebenden Erkrankungen führen, beispielsweise Atemwegserkrankungen.

Um bei diesen Arbeiten in engen Räumen die Beschäftigten vor Unfällen und Erkrankungen zu schützen, müssen Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ein Arbeits- und Sicherheitskonzept vorlegen. Im Rahmen dieses Konzepts müssen insbesondere folgende Punkte geklärt sein:

  • Sicherstellung der Ventilation/Zuluft,
  • Freimessen (Nachweis von Gasen und Sauerstoffgehalt im Raum),
  • Bereitstellung von Beleuchtung und Werkzeugen, Fluchtgeräten und Kommunikationssystemen,
  • Einsatzfähigkeit aller Geräte.

Weiterhin muss das Konzept Antworten auf alle organisatorischen Fragen bereithalten:

  • Wer übernimmt die Funktion des Aufsichtführenden?
  • Wer ist für alle personenbezogenen Maßnahmen verantwortlich?
  • Wer ist der Freimessende?
  • Wer ist der Sicherungsposten, der außerhalb des engen Raumes den Kontakt zur Außenwelt hält?
  • Wer von den Beteiligten ist als Rettungskraft vorgesehen?
  • Sind alle Beteiligten unterwiesen und kennen alle die aktuell vom Unternehmen vorgesehenen Sicherheits- und Rettungsmaßnahmen?
  • Wirksamkeitskontrolle und Dokumente

Ist das Arbeits- und Sicherheitskonzept erarbeitet, dürfen die Beschäftigten immer noch nicht die engen Räume betreten (im Fachjargon: „Befahren“) und ihre Arbeit aufnehmen. Denn um die Tauglichkeit und Durchführbarkeit des Arbeits- und Sicherheitskonzepts zu beweisen, muss zunächst eine Wirksamkeitskontrolle stattfinden. In deren Rahmen wird überprüft, ob das Konzept tatsächlich praktisch umsetzbar ist, alle anvisierten Schutzziele erreicht werden und inwiefern noch Optimierungsbedarf besteht.

Hinsichtlich des Rettungskonzepts wird beispielsweise untersucht, ob wirklich alle Maßnahmen reibungslos ineinandergreifen und die Rettungskette von Anfang bis Ende durchdacht ist. Ein wichtiger Punkt ist dabei auch der Wissensstand der Rettungskräfte: Damit das Zusammenspiel zwischen externen und internen Rettungskräften optimal verläuft, müssen allen Beteiligten wirklich alle Vorgaben bekannt sein – und zwar auf dem jeweils geltenden neuesten Stand. Dazu bedarf es kontinuierlichen Unterweisungen.

Erst wenn alle Glieder der Sicherheits- und Rettungskette gründlich gecheckt wurden, dürfen die für Arbeiten in engen Räumen unabdingbaren Dokumente erstellt und ausgestellt werden: Befahrschein, Arbeitserlaubnis (oft zusammengefasst als: Befahrerlaubnisschein oder einfach Erlaubnisschein) und die Betriebsanweisungen.

Besonders kritisch: Zugang zu engen Räumen

Als besonders große Herausforderung für die Sicherheit der in engen Räumen arbeitenden Beschäftigten stellt sich der Zugang zu den engen Räumen dar, der zumeist noch einmal enger ist als die Räumlichkeit selbst. Dabei müssen zumindest folgende Punkte beachtet werden:

Die Luft im engen Raum muss zunächst mit einem Gasmessgerät „freigemessen“ werden. Dies bedeutet, es wird überprüft, wie hoch die Giftstoffkonzentration in der Luft ist und ob ausreichend Sauerstoff vorhanden ist.

Das Ergebnis der Freimessung wird dann im Befahrerlaubnisschein notiert. Auf Basis der festgestellten Werte muss entschieden werden, wie weiter vorzugehen ist. Kann die Luft mit lüftungstechnischen Maßnahmen so weit verbessert werden, sodass der enge Raum zu befahren ist? Oder sollte man ihn nur mit Schutzausrüstung mit Atemschutz und autonomer Sauerstoffversorgung betreten?

Es muss weiterhin festgelegt werden, mit welchem Zugangsverfahren der enge Raum befahren wird. Zumeist werden Leitern genutzt. Aber in nicht wenigen Fällen ist der Zugang nur mit seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren möglich.

Schließlich müssen auch die für den jeweiligen engen Raum benötigte Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und die passenden Rettungsvorrichtungen gewählt werden.

Außerhalb des engen Raumes ist stets ein Sicherungsposten zu positionieren. Dieser erhält den Kontakt zur Außenwelt. Besteht Gefahr, muss dieser sofort für Hilfe sorgen und die Rettungskette in Gang bringen.

 

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