Änderung der Ausbildungsrichtlinien bei Flurförderfahrzeugen

Sehr geehrte Kunden,

wir haben die Aufgabe, Sie darauf hinzuweisen, dass mit gültig werden der DGUV 308-001, „Qualifizierung und Beauftragung Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“, die Dauer der Qualifizierung angepasst wurde.

Die Qualifizierung in der Stufe 1 „Allgemeine Qualifizierung“ sollte sich
über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon
umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit
beträgt 45 Minuten. Somit sind für eine „Grundausbildung“ mindestens 2 Tage einzuplanen, wenn der Besteller eine fundierte Grundkenntnis im Umgang mit Flurförderzeugen bestätigen kann.

Die Qualifizierungsdauer der Stufe 2 „Zusatzqualifizierung“ und Stufe 3
„Betriebliche Qualifizierung“ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatz-
gebiet.

1-Tageskurse sind nicht somit nicht mehr rechtskonform.

Zurück