Warum Sicherheitsschuhe tragen ?

In nahezu allen Bereichen des verarbeitenden oder dienstleistenden Gewerbes besteht die Gefahr,  dass Verletzungen der Füße durch Arbeitsvorgänge auftreten können. Man  unterscheidet vier Gefährdungsarten:

 

 

Animation:

 

Klicken Sie hier um eine kleine Animation mit Macromedia Flash 4 anzuschauen, über Normen, Arten und den Aufbau von Schutzschuhen. 

 

 

Filmtipp:

 

"Jallatte"-Promotion-Video

Klicken Sie hier, um das Video online mit dem RealVideo - Player anzuschauen.

 

Jallatte-Video

 

Gerne stellen wir Ihnen eine Kopie dieses Videos auf VHS-Kassette für Ihren Verkaufsraum zur Verfügung. Fragen Sie uns doch einfach.

 

 

Buchtipp:

 

"Persönliche Schutzausrüstungen", Rückert, Bohn & Noetel,  erschienen im Bundesanzeiger Verlag, ISBN 3-88784-675-3

 

Diese nützliche Praxishilfe enthält alle wichtigen Normen, Kennzeichnungen und Adressen rund um den Arbeitsschutz.

 

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Mechanische Fußverletzung: durch z.B. Umfallen oder Herabfallen von Gegenständen, 
Eintreten von Nägeln ...

Elektrische Fußverletzung: durch z.B. Berührung spannungsführender Betriebsmittel, 
Funkenbildung infolge elektrostatischer Aufladung

Chemische Fußverletzung: durch z.B. Säuren, Laugen, Öle, Fette, oder Kraftstoffe

Thermische Fußverletzung: durch z.B. Wärme- oder Hitzestrahlung, glühende oder flüssige Teilchen, Kontaktwärme und Kälte.
Schädigungen dieser Art können jedoch zumeist vermieden werden, wenn Schuhe getragen werden, 
die spezifische Schutzeigenschaften durch sicherheitstechnische Ausrüstungen (Stahlkappen, Stahlsohlen sowie unterschiedliche Schuharten) besitzen. Die Grundanforderungen für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe im gewerblichen Gebrauch sind vom Europäischen Normenausschuß Persönliche Schutzausrüstung in der Euronorm EN 344 festgelegt. Diese ist gültig seit 01. Januar 1993 und löst die bis dahin geltende Deutsche Industrienorm DIN 4843 ab. Die EN 344 hat den Status einer Deutschen Norm. Die einzelnen Normendetails sind nachfolgend aufgeführt.

Die EN 344 Grundanforderungen:
In der EN 344 sind die Grundanforderungen für den Fußschutz festgelegt. Diese lauten wie folgt:

Oberleder: Vollnarbiges Leder, korrigiertes Narbenleder oder Spaltleder

Brandsohle: Mindeststärke 2mm
Laufsohle mit Schutzeinlage: Öl- säure und benzinbeständig, profiliert sowie Stahlzwischensohle

Zehenschutz: Höhe, Breite, Stabilität

Rutschfestigkeit: Diese ist noch nicht definiert. Hier gilt die DIN 4843 Teil 100


Auf diesem Grundwerk für Prüf- und Materialerfordernisse bauen weitere Normenvorschriften für unterschiedliche Einsatzfelder auf, die EN 345, 346 und 347.