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Mechanische Fußverletzung: durch z.B. Umfallen oder Herabfallen von Gegenständen,
Eintreten von Nägeln ...
Elektrische Fußverletzung: durch z.B. Berührung spannungsführender Betriebsmittel,
Funkenbildung infolge elektrostatischer Aufladung
Chemische Fußverletzung: durch z.B. Säuren, Laugen, Öle, Fette, oder Kraftstoffe
Thermische Fußverletzung: durch z.B. Wärme- oder Hitzestrahlung, glühende oder flüssige Teilchen, Kontaktwärme und Kälte.
Schädigungen dieser Art können jedoch zumeist vermieden werden, wenn Schuhe getragen werden,
die spezifische Schutzeigenschaften durch sicherheitstechnische Ausrüstungen (Stahlkappen,
Stahlsohlen sowie unterschiedliche Schuharten) besitzen. Die Grundanforderungen für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe im gewerblichen Gebrauch sind vom Europäischen Normenausschuß
Persönliche Schutzausrüstung in der Euronorm EN 344 festgelegt. Diese ist gültig seit 01. Januar 1993 und löst die bis dahin geltende Deutsche Industrienorm DIN 4843 ab. Die EN 344 hat den Status einer Deutschen Norm. Die einzelnen Normendetails sind nachfolgend aufgeführt.
Die EN 344 Grundanforderungen:
In der EN 344 sind die Grundanforderungen für den Fußschutz festgelegt. Diese lauten wie folgt:
Oberleder: Vollnarbiges Leder, korrigiertes Narbenleder oder Spaltleder
Brandsohle: Mindeststärke 2mm
Laufsohle mit Schutzeinlage: Öl- säure und benzinbeständig, profiliert sowie Stahlzwischensohle
Zehenschutz: Höhe, Breite, Stabilität
Rutschfestigkeit: Diese ist noch nicht definiert. Hier gilt die DIN 4843 Teil 100
Auf diesem Grundwerk für Prüf- und Materialerfordernisse bauen weitere Normenvorschriften für unterschiedliche Einsatzfelder auf, die EN 345, 346 und 347.
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